Die richtigen Worte finden- akut betroffenen Menschen begegnen
Das Seminar lädt dazu ein, innere Prozesse von akut trauernden Menschen zu verstehen und sichtbar zu machen. Durch das Angebot von konkreten Hilfestellungen und Kompetenzen sollen künftige Begegnungen in professioneller und authentischer Weise möglich werden.
Trauernden Mitmenschen nach einem Todesfall zu begegnen stellt uns oftmals vor große Herausforderungen. Treffen wir auf Menschen in solch einer existentiellen Krise, laufen die sonstSicherheit gebenden Routinen ins Leere und wir stehen orientierungslos vor dieser Erschütterung, die der Tod oft mit sich bringt. Ein wichtiger erster Schritt ist es, die eigene Betroffenheit in solch einer Begegnung anzuerkennen.
Inhalte: • Das Trauma der Seele • Das Einmaleins der Notfallpsychologie • Die perimortale Trauerbegleitung • Die Realisierung des Todes • Normalisieren und Stabilisieren • Der Halt im Schuldgefühl • Die Wertschätzung eigner Unsicherheiten und Bedürfnisse
Alle Veranstaltungen des Projekts Lebensqualität Bauernhof werden zusätzlich gefördert:
Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber: Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge). Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.