LQB Hofübergabe: Gut übergeben - gut zusammenleben
Die zwischenmenschliche Seite der Hofübergabe
Was erwarten die Übergeber:innen von den Übernehmer:innen und umgekehrt?
Das Seminar hilft, die Standpunkte der anderen Generation besser zu verstehen sowie die neue Rolle (Kompetenzen und Aufgaben) zu finden. Behandelt wird auch die Kommunikations- und Konfliktkultur in der Familie - wie kann sie erkannt und verbessert werden?
Das eintägige Seminar ist für Übergeber:innen und Übernehmer:innen gedacht und bietet wertvolle Inputs für viele persönliche und zwischenmenschliche Aspekte der Hofübergabe.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Hofübergeber:innen und Hofübernehmer:innen, Landwirt:innen und deren erwachsenen Kinder und Schwiegerkinder, Menschen, die in bäuerlichen Familienbetrieben leben und gemeinsam arbeiten. |
Kursbeitrag: |
55,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
100,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Persönlichkeit & Kreativität |