Rechtliche und familiäre Aspekte der Hofübergabe/Hofübernahme
Worauf ist bei der Hofübergabe/-übernahme zu achten?
Themen wie sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, Rechtsvorschriften bzgl. Ehe und Familie, Hofübergabe aus steuerrechtlicher Sicht, allgemeines Erbrecht und bäuerliches Sondererbrecht sowie Übergabsvertrag und Grundbuch werden an diesem Vormittag besprochen und erläutert.
Inhalt: - alles rund um die Hofübergabe aus rechtlicher Sicht - Vorstellung "Lebensqualität Bauernhof" - Hofübergabe zwischenmenschlich
Kursdauer:
3,6 Einheiten
Kursbeitrag:
93,00 € Kursgebühr
34,00 € Kursgebühr gefördert
Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027
Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027
Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027. Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken. Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.
Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
Förderbare Personen
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Ebenso sind alle Personen von Betrieben förderbar, die über eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) verfügen. D.h. Lehrkräfte von lfw. Schulen sind förderbar, wenn der Lehrbetrieb der Schule über eine Betriebsnummer verfügt. Um die Förderung zu erhalten, ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit bei der Abwicklung im LFI der geförderte Kurspreis in Rechnung gestellt werden kann. Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.
Die Fördermittel werden von Bund, Ländern und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Salzburg unter 050 2595 - 3360.